- Was ist ein berufsständisches Versorgungswerk?
- Ein berufsständisches Versorgungswerk ist die Altersversorgung der verkammerten Freien Berufe, etwa für Ärzte, Apotheker, Zahnärzte, Rechtsanwälte und Notare. Die Mitgliedschaft entsteht in der Regel mit der Kammerzugehörigkeit, die Leistungen richten sich nach der jeweiligen Satzung. Für Angestellte tritt das Versorgungswerk auf Antrag an die Stelle der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Kann ich neben dem Versorgungswerk zusätzlich privat Vermögen aufbauen?
- Ja. Das Versorgungswerk schließt privaten Vermögensaufbau nicht aus. Viele Kammerberufler bauen daneben ein eigenes Wertpapiervermögen auf, das liquide bleibt und individuell gesteuert werden kann.
- Sind freiwillige Mehrzahlungen ins Versorgungswerk sinnvoll?
- Das hängt von der eigenen Situation ab. Freiwillige Mehrzahlungen erhöhen die spätere Versorgungsleistung und werden steuerlich als Altersvorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Gleichzeitig ist einmal eingezahltes Kapital nach den Satzungen in der Regel nicht mehr frei verfügbar. Sinnvoll ist ein Vergleich von erwarteter Leistung, steuerlicher Wirkung, Liquidität, Vererbbarkeit und dem bereits vorhandenen Privatvermögen. Die steuerliche Seite besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.
- Was ist der Unterschied zwischen Versorgungsanspruch und Privatvermögen?
- Ein Versorgungsanspruch ist das Recht auf eine spätere Leistung nach den Regeln des Versorgungswerks. Privatvermögen gehört Ihnen unmittelbar: Sie entscheiden über Anlage, Entnahmen und Weitergabe. Beides ergänzt sich, erfüllt aber unterschiedliche Aufgaben.
- Kann eine Vermögensverwaltung mein Versorgungswerk ersetzen?
- Nein, und das ist auch nicht das Ziel. Die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk bleibt unabhängig davon bestehen. Eine Vermögensverwaltung kann die berufsständische Versorgung ergänzen, indem sie daneben frei verfügbares Vermögen aufbaut und strukturiert.
- Ab welchem Vermögen ist eine Vermögensverwaltung sinnvoll?
- Eine feste Grenze gibt es nicht. Häufig wird eine individuell strukturierte Vermögensverwaltung ab einer Größenordnung von etwa 100.000 Euro frei verfügbarem Kapital interessant. Entscheidend ist die Gesamtsituation: Reserve, Anlageziele, Zeithorizont und bestehende Anlagen.
- Ist eine Beratung auch möglich, wenn ich bereits Kunde einer anderen Bank bin?
- Ja. Viele Mandanten haben bestehende Bankverbindungen, etwa für Praxisfinanzierung oder Zahlungsverkehr. Das private Vermögensmanagement kann unabhängig davon betrachtet werden. Eine zweite Perspektive ersetzt bestehende Verbindungen nicht.
- Muss ich mein bestehendes Depot übertragen?
- Nein. Im Orientierungsgespräch geht es zunächst um Ihre Struktur und Ihre Ziele. Ob, wann und in welchem Umfang ein Depot übertragen wird, entscheiden Sie später und nur, wenn es für Sie passt.
- Wie läuft die kostenlose Online-Beratungsstunde ab?
- In rund einer Stunde per Videokonferenz sehen wir uns Ihre heutige Vermögensstruktur an, ordnen Versorgungswerk, Liquidität und Investmentvermögen getrennt ein und klären, welche Ziele Ihr privates Vermögen erfüllen soll. Danach wissen Sie, ob eine zweite Vermögenssäule und eine individuelle Vermögensverwaltung für Sie sinnvoll sind. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.