Podcast · 5 auf den Punkt

Stiftung statt Erben: Was Anleger lernen können

Klaus-Michael Kühne hat zu Lebzeiten festgelegt, was nach ihm kommt: Sein Lebenswerk geht nicht an Erben, sondern an die gemeinnützige Stiftung, die er 1976 selbst gegründet hat. Was das für Kühne+Nagel, Hapag-Lloyd und die Lufthansa bedeutet, warum die Steuerfreiheit an einen echten Verzicht geknüpft ist und was Anleger daraus für das eigene Depot mitnehmen.

Staffel 2, Folge 33:

Stiftung statt Erben

Eine Stiftung, die vor fünfzig Jahren gegründet wurde, kontrolliert seit dieser Woche einen der größten Logistikkonzerne der Welt und ist Großaktionärin bei Hapag-Lloyd und der Lufthansa. Simon Petz und Chefvolkswirt Christoph Siebecke nehmen das zum Ausgangspunkt für eine Folge über ein Instrument, über das viel geredet und wenig gewusst wird.

Ausdrücklich nicht als Steuerberater, sondern als Volkswirte: Es geht um Eigentümerstrukturen, um den Preis dauerhafter Bindung und um die Frage, was ein Privatanleger daraus für sich ableiten kann.

Klaus-Michael Kühne (1937–2026)

Klaus-Michael Kühne ist am 24. August 2026 im Alter von 89 Jahren in Schindellegi gestorben. Er hat aus dem Speditionshaus seines Großvaters einen der weltweit führenden Logistikkonzerne gemacht und über Jahrzehnte in Branchen investiert, die er von Grund auf verstand: Fracht, Schifffahrt, Luftverkehr.

Christoph Siebecke ordnet ihn in der Folge so ein: „Zweifellos war Klaus-Michael Kühne eine unternehmerische Ausnahmepersönlichkeit in Deutschland und der Welt. Einer der ganz Großen.“

Schon 1976 gründete er gemeinsam mit seinen Eltern die Kühne-Stiftung und legte damit fest, wohin sein Vermögen einmal gehen sollte. Aus ihr entstanden unter anderem die Kühne Logistics University in Hamburg, ein Bildungsprogramm für Logistik in Schwellenländern und ein Klimazentrum, das bis 2028 aufgebaut wird. Seiner Heimatstadt Hamburg war er als Förderer von Elbphilharmonie und Staatsoper verbunden; für ein neues Opernhaus in der HafenCity sagte er 300 Millionen Euro zu.

🧠 Worum geht’s in dieser Folge?

Weil Kühne keine Kinder hatte und seine Nachfolge früh geregelt hat, geht sein Betriebsvermögen an die gemeinnützige Kühne-Stiftung: rund 60 Prozent an Kühne+Nagel, 30 Prozent an Hapag-Lloyd, 20 Prozent an der Lufthansa, dazu Brenntag, Flix und Aenova. Die Schätzungen für das Gesamtvermögen reichen von gut 20 bis über 40 Milliarden – so weit gehen sie auseinander, weil ein erheblicher Teil nie öffentlich war.

Die Folge geht fünf Fragen nach: Was ändert sich für ein börsennotiertes Unternehmen, wenn aus einem Eigentümer eine Institution wird? Warum fällt bei diesem Weg keine Erbschaftsteuer an – und was ist der Preis dafür? Was gewinnt und was verliert eine Volkswirtschaft, wenn Firmenvermögen dauerhaft festgehalten wird? Wie legt eine Stiftung ein derart konzentriertes Vermögen an? Und was folgt daraus für ein privates Depot?

Frage 1 – Wenn eine Stiftung über Nacht Großaktionär wird

Hinter den Beteiligungen stand bisher ein Mann, der Übernahmen verhindern konnte und einem Vorstand den Rücken freihielt, wenn die Börse kurzfristig etwas anderes wollte. An seiner Stelle entscheidet jetzt ein Gremium.

Christophs Einschätzung: Zunächst geht unternehmerischer Sachverstand verloren – Kühne hatte einen ausgeprägten Riecher für die Märkte und wusste, was Logistikkunden brauchen. Mit dem Stiftungsgremium wird die Abstimmung mit dem Eigentümer aufwendiger, weil mehr Personen mitsprechen. Dem steht ein realer Gewinn gegenüber: Die Stiftung wird sich von den Firmenanteilen nicht trennen, und das macht langfristige Investitionspläne leichter durchsetzbar, auch wenn sie kurzfristig auf die Gewinne drücken. Unter dem Strich ist der Wechsel damit nicht zwingend ein Nachteil. Heikel wird es an einer bestimmten Stelle: Wenn eine Kapitalerhöhung ansteht und ein großer institutioneller Eigentümer sie nicht mittragen will.

Frage 2 – Steuerfrei, aber nur gegen Verzicht

In der Schweiz gibt es auf Bundesebene keine Erbschaftsteuer, und der Kanton, in dem Kühne seit 1975 lebte, erhebt auch keine. Das klingt nach Schweizer Sonderweg, ist aber keiner: Auch in Deutschland wäre diese Übertragung steuerfrei gewesen. Entscheidend ist nicht die Rechtsform Stiftung, sondern das Wort gemeinnützig – das Vermögen dient von da an dauerhaft einem festgelegten Zweck, und die Familie kann darüber nicht mehr verfügen. Bei einer Familienstiftung ist es anders: Sie dient der Familie und bleibt deshalb steuerpflichtig.

Christophs Einschätzung: Die Volkswirtschaft bekommt einen langfristigen Investor, der seine Gewinne fortlaufend in den Stiftungszweck reinvestiert. Damit sichert die Stiftung Arbeitsplätze und versetzt die beteiligten Unternehmen in die Lage, weiter Gewinne zu erwirtschaften – die selbstverständlich versteuert werden und der Allgemeinheit zufließen. Man sollte dieses Rechtskonstrukt deshalb nicht verteufeln. Dass keine Erbschaftsteuer anfällt, hat einen einfachen Grund: Die übrigen Erben haben schlicht keinen Zugriff mehr auf dieses Vermögen. Und der Stiftungszweck muss dauerhaft erfüllt werden, was die Stiftungsaufsicht überprüft. Konkret heißt das für die Kühne-Stiftung einen gewaltigen Aufschlag: Zuletzt standen ihr rund 65 Millionen Franken für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung – nach Christophs Schätzung könnte dieser Wert auf 500 Millionen bis eine Milliarde Franken steigen und die geförderten Forschungsgebiete damit in ganz neue Sphären führen.

Frage 3 – Ewigkeitsmaschine oder Stabilitätsanker?

Stiftungen als Eigentümer sind in Deutschland nichts Seltenes: Bosch gehört einer, Zeiss auch, und Dieter Schwarz hat 99,9 Prozent seiner Anteile an Lidl und Kaufland in seine Stiftung gegeben. Kritiker halten dagegen, dass diese Anteile nie wieder auf den Markt kommen und niemand mehr da ist, der als Eigentümer eingreift. Der Trend geht dabei weg von Kühnes Modell: Von den 711 Stiftungen, die 2024 in Deutschland gegründet wurden, waren nur 53 Prozent gemeinnützig.

Christophs Einschätzung: Pauschal lässt sich das nicht beantworten – es hängt davon ab, wie die Gremien agieren und wie restriktiv die Satzung verfasst ist. Je restriktiver, desto schlechter: In einer sich schnell wandelnden Wirtschaft muss eine Stiftung ihre Mittel zukunftsgerichtet einsetzen können, gerade bei Unternehmerstiftungen. Bei sehr großen Vermögen ergibt eine Stiftungsnachfolge dagegen durchaus Sinn. Christoph rechnet das am Fall Kühne als vereinfachtes Modell durch: Wäre das Vermögen – angenommen 40 Milliarden Euro – an die Ehefrau vererbt worden, wären grob 12 Milliarden Euro Erbschaftsteuer fällig geworden. Da es sich nicht um Barvermögen handelt, hätte die Erbin weite Teile davon verkaufen müssen, um den Betrag aufzubringen. Zur Einordnung: Die gesamte Lufthansa-Beteiligung ist derzeit rund 2 Milliarden Euro wert. Für die Lufthansa dürfte es das bessere Ergebnis sein, dass ihr Ankerinvestor bleibt.

Frage 4 – Jetzt muss die Stiftung selbst anlegen

Kühne+Nagel, Hapag-Lloyd, Lufthansa, Flix: Das sind mehrere Beteiligungen, die alle am selben Punkt hängen, nämlich am Welthandel. Läuft der schlecht, läuft alles gleichzeitig schlecht. Dem stehen Ausgaben gegenüber, die jedes Jahr anfallen, unabhängig von den Frachtraten.

Christophs Einschätzung: Ohne die Stiftungssatzung zu kennen, lässt sich das nicht beantworten – möglicherweise wollte Kühne dieses Klumpenrisiko gar nicht aufgelöst sehen, und als Erblasser hatte er das zu entscheiden. Die Stiftung muss deshalb vor allem ihrer Aufsichtsfunktion nachkommen und dafür sorgen, dass die Unternehmen dauerhaft Gewinne abwerfen. Darin zeigt sich auch Kühnes Charakter: Er hat sein Leben lang in Logistik investiert und bewusst nicht in andere Bereiche diversifiziert, weil er sich dort nicht ebenso gut auskannte. Ohne Mut wäre er nie zu diesem Vermögen gekommen – und diesen Mut erwartet er vermutlich auch vom Stiftungsvorstand.

Frage 5 – Portfolio-Schlüsse für Anleger

Wer Lufthansa- oder Hapag-Aktien im Depot hat, für den hat sich etwas verändert, ohne dass im Geschäftsbericht eine einzige Zahl anders wäre: Es entscheidet dort künftig jemand anderes, und das steht in keiner Kennzahl. Bleibt die Frage, was ein Privatanleger konkret mitnimmt.

Christophs Einschätzung: Die Konstruktion kommt einem Dividendenportfolio sehr nahe, das ebenfalls kontinuierlich Ausschüttungen liefert. Wer sich auf die Ausschüttungen konzentriert, muss zwischenzeitliche Schwankungen nicht überbewerten. Ein Privatanleger würde allerdings genau andersherum vorgehen: Je größer das Vermögen, desto weniger risikoreich legt man üblicherweise an. Kühne hat auch das anders gehalten – er hat konsequent auf Aktien und Unternehmensbeteiligungen gesetzt und mit dieser Strategie bis zuletzt recht behalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Steuerfrei ist nicht die Stiftung, steuerfrei ist der Verzicht. Die Befreiung hängt an der Gemeinnützigkeit – und daran, dass die Familie dauerhaft keinen Zugriff mehr hat.
  • Eine Familienstiftung zahlt. Sie dient der Familie statt der Allgemeinheit und wird alle dreißig Jahre so besteuert, als hätte sie einmal vererbt.
  • Kontinuität hat einen Preis. Ein Eigentümer, der nicht verkauft, trägt lange Investitionszyklen mit – kann aber bei einer Kapitalerhöhung zum Engpass werden.
  • Die Satzung entscheidet. Je restriktiver sie gefasst ist, desto schwerer tut sich eine Stiftung damit, auf Veränderungen zu reagieren.
  • Für Anleger zählt die Struktur, nicht die Rechtsform. Wissen, wofür das Geld da ist, die Substanz gegen Inflation schützen und Klumpen auflösen, solange man die Wahl hat.

Häufige Fragen

Zahlt eine gemeinnützige Stiftung keine Erbschaftsteuer?

Auf Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung fällt in Deutschland keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer an. Der Grund ist nicht die Rechtsform, sondern die Gemeinnützigkeit: Das Vermögen dient von da an dauerhaft einem festgelegten Zweck, und der Stifter wie seine Familie können nicht mehr darüber verfügen. Laufende Gewinne der beteiligten Unternehmen werden weiterhin normal versteuert.

Was unterscheidet eine gemeinnützige Stiftung von einer Familienstiftung?

Die gemeinnützige Stiftung dient der Allgemeinheit, die Familienstiftung der Familie. Deshalb ist nur die erste steuerbefreit. Familienstiftungen unterliegen der sogenannten Erbersatzsteuer: Alle dreißig Jahre unterstellt der Gesetzgeber, das Vermögen sei einmal vererbt worden, und besteuert es entsprechend.

Warum übertragen Unternehmer ihr Unternehmen an eine Stiftung?

Das Unternehmen wird nicht unter Erben aufgeteilt, es gibt keinen Erbstreit, und niemand muss Anteile verkaufen, nur um eine Steuerrechnung zu bezahlen. Bei sehr großen Vermögen ist das der praktische Kern: Wären Milliardenbeteiligungen zu versteuern, müssten Erben Teile davon veräußern, weil es sich nicht um Barvermögen handelt.

Was bedeutet der Eigentümerwechsel für Aktionäre von Lufthansa und Hapag-Lloyd?

Kurzfristig ändert sich an den Geschäftszahlen nichts. Verändert hat sich, wer entscheidet: An die Stelle eines Unternehmers tritt ein Gremium. Für die Aktie ist beides relevant – die Stiftung gilt als beständiger Ankerinvestor, gleichzeitig ist offen, wie sie sich bei künftigen Kapitalmaßnahmen verhält.

Wie viel schüttet die Kühne-Stiftung aus?

Zuletzt standen ihr rund 65 Millionen Franken für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung, laufend verteilt sie 35 bis 40 Millionen Franken jährlich. Mit dem Übergang des gesamten Betriebsvermögens dürfte diese Summe deutlich steigen; Christoph Siebecke hält 500 Millionen bis eine Milliarde Franken pro Jahr für realistisch.

Was können Privatanleger von der Anlagelogik einer Stiftung lernen?

Eine Stiftung muss dauerhaft Erträge erwirtschaften, ohne ihre Substanz aufzuzehren. Dieselbe Aufgabe stellt sich jedem, der später von seinem Ersparten leben will. Der Blick geht deshalb weniger auf einzelne Produkte als auf die Struktur: Zeithorizont, Entnahmebedarf, Inflationsschutz und die Frage, wie stark das Vermögen an einem einzigen Faktor hängt.

📩 Interesse an einer Portfolio-Zweitmeinung?

Sie möchten wissen, welche Struktur und Strategie für Ihr Depot realistisch sind? Dann holen Sie sich unsere Second Opinion:

  • Analyse Ihrer Allokation
  • Überprüfung der Risikostruktur
  • Unterstützung beim Rebalancing – unabhängig, diskret, individuell

Jetzt Depot Risk Check starten oder kontaktieren Sie uns direkt.

📚 Vertiefung im Ratgeber

Die Begriffe aus dieser Folge – mit Rechenbeispielen und Musterportfolios:

🔗 Weitere Episoden

ℹ️ Disclaimer

Diese Folge ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Sie ordnet volkswirtschaftlich ein und ersetzt keine individuelle Prüfung durch Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Die Inhalte dieses Podcasts sind ausdrücklich keine Anlageempfehlung. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Wir übernehmen für mögliche Verluste keine Haftung – und werden auch an etwaigen Gewinnen nicht beteiligt. Bitte treffen Sie Anlageentscheidungen immer auf Basis individueller Beratung.

Hinweis: Die Inhalte dieser Webseite sind ausdrücklich keine Anlageempfehlung. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Wir übernehmen für mögliche Verluste keine Haftung – und werden auch an etwaigen Gewinnen nicht beteiligt. Bitte treffen Sie Anlageentscheidungen immer auf Basis individueller Beratung.

Nächster Schritt

Lassen Sie uns über Ihr Vermögen sprechen

Ob Sie eine unabhängige Zweitmeinung suchen, Ihr Depot neu strukturieren möchten oder einen verlässlichen Ansprechpartner für Ihr liquides Vermögen suchen: Der erste Schritt ist ein persönliches Gespräch.

Ihre Anfrage wird sicher übertragen. Persönlich, diskret und ohne Verpflichtung.

Persönlich, diskret und ohne Verpflichtung.